Investitionsabzugsbeträge können nur in Wirtschaftsjahren in Anspruch genommen werden, in denen der Gewinn 200.000 EUR nicht überschreitet (§ 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG). Die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen setzt die Ermittlung des Gewinns durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG bzw. Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG voraus. Maßgebender Gewinn i. S. v. § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG ist nach Auffassung der Finanzverwaltung der ...
Das FG Münster (27.10.22, 3 K 3624/20 Erb; Rev. BFH II R 19/23, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass die Regelverschonung für durch Schenkung erworbenes Betriebsvermögen nicht in Anspruch genommen werden kann, ...
Bekanntlich hat der Gesetzgeber das Besteuerungsverfahren zunehmend digitalisiert. Häufig kommt es daher zu einem vollständig automationsgestützten Erlass von Steuerbescheiden. Teilweise werden aber auch im Rahmen ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Bindungswirkung von Wertfeststellungsbescheiden bei Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe.
Das FG Niedersachsen (13.10.22, 2 K 123/22; Rev. BFH X R 25/22, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass der Anwendungsbereich des § 175b AO auch dann eröffnet ist, wenn die elektronischen Daten erst nach der ...
In Einspruch aktuell wurden zu einer Reihe von Verfahren neue Einspruchsmuster eingestellt, darunter u. a. zur verdeckten Gewinnausschüttung durch Überlassung eines Pkw an den Alleingesellschafter trotz Nutzungsverbot.
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