In Einspruch aktuell wurden zu einer ganzen Reihe von Verfahren neue Einspruchsmuster eingestellt, darunter u. a. zur Lohnsteuerpauschalierung bei Gehaltsumwandlung und Steuerliche Anerkennung eines Ehegatten-Unterarbeitsverhältnisses.
Kauft ein Reiseveranstalter u. a. Hotelleistungen bei (ausländischen) Hotelier und Agenturen ein, unterliegt dieser Reisevorleistungseinkauf nach Auffassung des FG Düsseldorf nicht der gewerbesteuerlichen ...
Was viele Berater nicht wissen: Auch ESt-Vorauszahlungen können Gegenstand einer Steuerhinterziehung i. S. des § 370 Abs. 1 AO werden. Der objektive Tatbestand einer Steuerhinterziehung ist in Bezug auf verkürzte ...
Die unangekündigte Ortsbesichtigung durch einen Finanzamtsmitarbeiter des sog. Flankenschutz erfolgt im Rahmen von steuerlichen Ermittlungen und stellt keinen Verwaltungsakt oder gar schwerwiegenden Grundrechtseingriff dar (FG Münster 11.7.18, 9 K 2384/17, Rev. nicht zugelassen).
An der Verfassungsmäßigkeit der Zinssatzhöhe gemäß § 238 AO bestehen ernstliche Zweifel, soweit der Zinssatz im Zeitraum vom 1.1.14 bis zum 31.3.15 über 0,25 % im Monat beträgt (FG Münster 31.8.
Herbstzeit ist Beratungszeit: Was ändert sich zum Jahreswechsel? Bei welchen Mandaten besteht jetzt Handlungsbedarf? Die IWW-Online-Fachtagung bringt Sie effizient und bequem auf den neuesten Stand. Freuen Sie sich auf namhafte Referenten und holen Sie sich direkt nutzbare Gestaltungstipps!
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Der KI-Hype ist groß. Doch gerade in Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien ist Vorsicht angebracht: Was darf wirklich eingesetzt werden? Welche Spielregeln müssen beachtet werden? Das IWW-Webinar am 03.11.2026 gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Nicht in das Grundvermögen einzubeziehen sind nach § 68 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BewG Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören (Betriebsvorrichtungen), auch wenn sie wesentliche Bestandteile sind. Solche Betriebsvorrichtungen unterliegen damit nicht der Grunderwerbsteuer. Das FG Düsseldorf hat aktuell in diesem Zusammenhang entschieden, dass aufgrund der doppelfunktionalen Elemente des Hallenbodens einer Logistikhalle (PE-Folie und aufgebrachte Betonschicht) die beiden ...