·Fachbeitrag ·Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Anmietung einer als Homeoffice genutzten Wohnung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber. |
Im Einzelnen:
- Beschränkte Einkommensteuerpflicht: Arbeitnehmertätigkeit für ein privates Unternehmen zur Förderung der Entwicklungshilfe (BFH 28.3.18, I R 42/16)
- Verfassungskonformität gewerbesteuerrechtlicher Hinzurechnungen (BFH 14.6.18, III R 35/15)
- Berechnung der 44 EUR-Freigrenze bei Sachbezügen (BFH 6.6.18, VI R 32/16)
- Beurteilung einer rückwirkend bewilligten Erwerbsminderungsrente nach vorherigem Bezug erstattungspflichtiger Leistungen nach dem SGB II (BFH 15.5.18, X R 18/16)
- Behandlung von Gesamtproduktionen im Rahmen des Art. 17 Abs. 2 DBA-Österreich 2000 (BFH 25.4.18, I R 59/15)
- Anmietung einer als Homeoffice genutzten Wohnung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ‒ Einkünfteerzielungsabsicht ‒ Aufwendungen für die Badrenovierung (BFH 17.4.18, IX R 9/17)
- Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer ‒ Zusammentreffen von Erwerben von Todes wegen und Vorerwerben ‒ Berücksichtigung von persönlichen Steuerbefreiungen (BFH 13.3.18, IX R 23/17)
- Anwendung der 1 %-Regelung in Fällen, in denen die hiernach ermittelte Nutzungsentnahme 50 % der Gesamtaufwendungen für das Kfz übersteigt (BFH 15.5.18, X R 28/15)
Quelle: ID 45461020