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  • · Fachbeitrag · Erledigte Verfahren

    BFH-Leitsatzentscheidungen

    | Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Anmietung einer als Homeoffice genutzten Wohnung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Beschränkte Einkommensteuerpflicht: Arbeitnehmertätigkeit für ein privates Unternehmen zur Förderung der Entwicklungshilfe (BFH 28.3.18, I R 42/16)

     

    • Verfassungskonformität gewerbesteuerrechtlicher Hinzurechnungen (BFH 14.6.18, III R 35/15)

     

    • Berechnung der 44 EUR-Freigrenze bei Sachbezügen (BFH 6.6.18, VI R 32/16)

     

    • Beurteilung einer rückwirkend bewilligten Erwerbsminderungsrente nach vorherigem Bezug erstattungspflichtiger Leistungen nach dem SGB II (BFH 15.5.18, X R 18/16)

     

    • Behandlung von Gesamtproduktionen im Rahmen des Art. 17 Abs. 2 DBA-Österreich 2000 (BFH 25.4.18, I R 59/15)

     

    • Anmietung einer als Homeoffice genutzten Wohnung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ‒ Einkünfteerzielungsabsicht ‒ Aufwendungen für die Badrenovierung (BFH 17.4.18, IX R 9/17)

     

    • Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer ‒ Zusammentreffen von Erwerben von Todes wegen und Vorerwerben ‒ Berücksichtigung von persönlichen Steuerbefreiungen (BFH 13.3.18, IX R 23/17)

     

    • Anwendung der 1 %-Regelung in Fällen, in denen die hiernach ermittelte Nutzungsentnahme 50 % der Gesamtaufwendungen für das Kfz übersteigt (BFH 15.5.18, X R 28/15)
    Quelle: ID 45461020