In Anbetracht langer Verfahren bei der Denkmalbehörde stellt sich verfahrensrechtlich die Frage, ob bestandskräftige Einkommensteuerbescheide nachträglich noch geändert werden können, wenn dann schließlich die zuständige Landesbehörde die Bescheinigung gemäß § 10f EStG i. V. mit § 7i Abs. 2 EStG erteilt. Entgegen einer anderslautenden Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg (25.8.10, 12 K 12222/09) ist das FG Köln nun zu der Beurteilung gelangt, dass die erforderliche Bescheinigung ein ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die EuGH-Vorlage zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung einer teilweise durch EU-Beihilfen subventionierten Lieferung.
Wird dem Arbeitnehmer anlässlich oder während einer Tätigkeit außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten eine Mahlzeit zur Verfügung gestellt, sind ...
Übernimmt ein Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer Kosten des Umzugs, stellt sich einkommensteuerlich die Frage, ob ein lohnsteuerpflichtiger Vorteil gewährt wird. Umsatzsteuerlich wird i. d. R. geprüft, ob durch die Übernahme eine umsatzsteuerpflichtige Leistung erbracht wird und ob dem Unternehmen des Arbeitgebers der Vorsteuerabzug aus den übernommenen Rechnungen zusteht. Das FG Hessen hat hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Behandlung nun entschieden, dass ein steuerbarer Vorgang nicht anzunehmen und der ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf den geminderten Sonderausgabenabzug durch Prämienzahlungen der gesetzlichen Krankenkassen aufgrund von § 53 Abs.
Ein volljähriges behindertes Kind kann kindergeldrechtlich berücksichtigt werden, wenn es i. S. des § 32 Abs. 4 S. 1Nr. 3 EStG außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Übersteigen die kindeseigenen Mittel ...
Minijobs sind bei Arbeitgebern beliebt – aber sozialversicherungsrechtlich fehleranfällig. Die Sonderausgabe von LGP Löhne und Gehälter professionell zeigt, was Arbeitgeber beachten müssen. Mit direkt nutzbarem Muster für einen 603-Euro-Arbeitsvertrag.
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Gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1ErbStG sind als sonstige Nachlassverbindlichkeiten u. a. die Kosten, die dem Erwerber unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen, abzugsfähig. Nicht abzugsfähig sind dagegen Kosten für die Verwaltung des Nachlasses (vgl. § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 3 ErbStG), wobei zur Verwaltung alle Maßnahmen gehören, durch die der Nachlass erhalten, genutzt oder vermehrt wird. Das FG Münster hat aktuell in ...