Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die nicht abziehbaren Schuldzinsen und die Berücksichtigung von Verlusten.
In Einspruch aktuell wurden zu einer ganzen Reihe von Verfahren neue Einspruchsmuster eingestellt, darunter u. a. zum Kindergeldanspruch bei mehraktiger Ausbildung (Steuerfachgehilfen mit anschließender ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Berücksichtigung von Fondsetablierungskosten bei modellhafter Gestaltung seit Inkrafttreten von § 15b EStG.
Nach Auffassung des FG Münster verstößt § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 13 EStG weder gegen die Verfassung noch gegen das Unionsrecht. Danach ist der allgemeine Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG nicht verletzt. Die Durchbrechung des objektiven Nettoprinzips sei durch den mit dem Abzugsverbot verfolgten Lenkungszweck, Risiken im Finanzsektor zu reduzieren, gerechtfertigt. Dabei sei es legitim, Banken für riskante Geschäfte wirtschaftlich endgültig zu belasten oder sie zu einer Verhaltensänderung dahingehend zu ...
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen krankheitsbedingtem Fristversäumnis bei einer langfristig bekannten Erkrankung ist nicht möglich, da entsprechende Vertretungsvorsorge hätte getroffen werden müssen ...
Nach Auffassung des FG Saarland liegt ein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil auch dann vor, wenn eine unentgeltliche Gemeinschaftsunterkunft tatsächlich nicht für Übernachtungen genutzt wird, sondern der ...
IWW-Webinare Nießbrauch als attraktives Gestaltungsmodell
Der Nießbrauch ist eines der vielseitigsten Instrumente der vorausschauenden Vermögensnachfolgeberatung. Die beiden IWW-Webinare am 22.04.2026 und am 29.04.2026 bieten Ihnen das nötige Spezialwissen, um rechtssicher zu beraten. Bringen Sie sich in nur 2 x 2 Stunden auf den neuesten Stand!
Abfindung oder Rentner-GmbH – was ist der Königsweg?
Was tun, damit Pensionszusagen für den ausscheidenden Geschäftsführer nicht zum Deal Breaker werden? Das IWW-Webinar am 20.04.2026 stellt Ihnen die zwei gängigen Gestaltungsoptionen vor, zeigt Vor- und Nachteile auf und gibt klare Handlungsempfehlungen. Erläutert am praktischen Fall!
In zwei aktuellen Heften beleuchtet GStB das Thema „Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe“. Dabei werden häufige steuerliche Fallstricke aufgedeckt und Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt. Anschauliche Fallbeispiele und Praxistipps erleichtern die Umsetzung in die Beratungspraxis.
Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist unrichtig, wenn ihr nicht eindeutig zu entnehmen ist, bei welcher Behörde ein Einspruch einzulegen ist, wodurch eine Einspruchsfrist von einem Jahr gilt (FG Schleswig-Holstein, 21.3.18, 1 K 205/15).