Bei der Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG ist der steuerliche Gewinn nicht um eine außerbilanziell abzuziehende Investitionszulage zu kürzen (FG Sachsen 2.8.17, 1 K 664/14; Rev. BFH X R 6/18, ).
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die einkommensteuerrechtliche Behandlung von vergeblichen Investitionen in betrügerischen Modellen über den Erwerb ...
Der BFH zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit von Nachzahlungszinsen für Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2015. Der BFH begründet dies mit der realitätsfernen Bemessung des Zinssatzes, die den allgemeinen ...
In Entschädigungsvereinbarungen zwischen Versicherungsgesellschaft und Geschädigten finden sich häufig sog. Nettoabfindungen, d. h. die Versicherung erstattet auch die auf die Entschädigung zu leistenden Einkommensteuer. Diese Erstattung der Einkommensteuer stellt nun nach Auffassung des FG Baden-Württemberg im Veranlagungszeitraum des Zuflusses einen Ersatz für entgangene und entgehende Einnahmen nach § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG dar und ist damit steuerpflichtig. Eine solche Nettoabfindungsvereinbarung ist ...
Aufwendungen für das Vorhalten einer (ungenutzten) Wohnung sind nach Auffassung des FG Berlin-Brandenburg Werbungskosten, wenn das Vorhalten ausschließlich aus beruflichen Gründen erfolgt. Auch wenn die ...
Hat ein Bauträger zunächst entsprechend der damaligen Verwaltungsauffassung die von ihm bezogenen Bauleistungen gemäß § 13b UStG der Umsatzsteuer unterworfen, die errechneten Steuerbeträge gezahlt, und nach ...
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Ist beim Erwerb eines Grundstückes ein Guthaben aus einer Instandhaltungsrücklage vorhanden, ist der Wert der Gegenleistung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG nicht um dieses Guthaben zu vermindern. Auch insoweit unterliegt der Vorgang vielmehr der Grunderwerbsteuer (FG Köln 17.10.17, 5 K 2297/16, EFG 18, 470; Rev. BFH II R 49/17, ).