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  • · Fachbeitrag · Erledigte Verfahren

    BFH-Leitsatzentscheidungen

    | Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die einkommensteuerrechtliche Behandlung von vergeblichen Investitionen in betrügerischen Modellen über den Erwerb von tatsächlich nicht existierenden Blockheizkraftwerken. |

     

    Im Einzelnen:

     

     

    • Gewinn aus als Gegenleistung für Vermögensübertragung an Anteilseigner zu gewährende Aktien ‒ keine Rückwirkung (BFH 17.1.18, I R 27/16)

     

    • Krankheits- und Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung ‒ Verfassungsmäßigkeit der zumutbaren Belastung und der rückwirkenden Anwendung von § 64 EStDV i. d. F. des StVereinfG 2011 (BFH 21.2.18, VI R 11/16)

     

    • Zur Gewinnfeststellung gemäß § 15 Abs. 1 InvStG a.F. ‒ Inhaltsadressat des Feststellungsbescheids ‒ „Performance Fee“ als mittelbare Werbungskosten i. S. des § 3 Abs. 3 Satz 2 InvStG (BFH 30.1.18, VIII R 20/14)

     

    • Einkommensteuerrechtliche Behandlung von vergeblichen Investitionen in betrügerische Modelle über den Erwerb von tatsächlich nicht existierenden Blockheizkraftwerken (BFH 7.2.18, X R 10/16)

     

    • Keine Säumniszuschläge bei Rückgewähr von bei Fälligkeit gezahlten Steuern nach Anfechtung durch den Insolvenzverwalter (BFH 22.11.17, XI R 14/16)

     

    • Beschränkte Steuerpflicht für in das Ausland gezahlte Rentenversicherungsleistungen (BFH 20.12.17, I R 9/16)

     

    • Kein Verzicht auf Steuerfreiheit bei Vermietung an Pauschallandwirt (BFH 1.3.18, V R 35/17)
    Quelle: ID 45300742