Wird ein Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt, kann ohne Fahrtenbuch keine Begrenzung der Nutzungsentnahme auf 50 % der Kosten erfolgen (BFH 15.5.18, X R 28/15).
Wird unter Kostenübernahme ein echter Vertrag zugunsten Dritter geschlossen, stellt sich immer die Frage nach den schenkungsteuerlichen Auswirkungen. In einer aktuellen, aufsehenerregenden Entscheidung hat der FG ...
Nach § 33 Abs. 2 S. 4 EStG sind Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) vom Abzug ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Aufwendungen, ohne die der Steuerpflichtige Gefahr liefe, ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften – Nachträgliche Anschaffungskosten nach Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts – Einzahlung in die Kapitalrücklage zur Vermeidung einer Bürgschaftsinanspruchnahme.
Haben Eltern für ihr Kind zu Unrecht Kindergeld bezogen und erlangt die Familienkasse später Kenntnis hiervon, kommt es zur rückwirkenden Aufhebung der Festsetzung und Rückforderung des Kindergeldes.
Praxistipps und Vertragsmuster zur Güterstandsschaukel
Güterstandsschaukeln bieten attraktive Steuersparpotenziale – aber auch hohe steuerliche Risiken bei der Gestaltung. Mit dem Sonderausgaben-Paket von ErbBstg Erbfolgebesteuerung sind Sie auf der sicheren Seite. Profitieren Sie von konkreten Gestaltungstipps und direkt nutzbaren Vertragsmustern!
Influencer im Visier des Fiskus: So beraten Sie richtig
Von Insider-Infos aus der Steuerprüfung über Strategien zu Betriebsausgabenabzug, Wohnsitzverlegung oder Umgang mit dem Namensrecht: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht bündelt für Sie aktuelles Praxiswissen für die Beratung von Influencern.
Aktuelles zum Mitteilungsverfahren nach § 146a Abs. 4 AO, geplante Einführung einer Registrierkassenpflicht, neue Forderungen des Bundesrechnungshofes zur Kassenführung: Die Sonderausgabe von BBP Betriebswirtschaft im Blickpunkt bringt Sie in kürzester Zeit auf den neuesten Beratungsstand.
Ist ein Kind ausbildungswillig, aber zeitweise wegen einer Erkrankung nicht in der Lage, sich um einen Ausbildungsplatz zu bemühen, ist es ebenso zu behandeln wie ein Kind, das sich ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht, einen solchen aber nicht findet und deshalb nach § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. c EStG zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang ist das FG Hamburg aktuell der Dienstanweisung der Familienkassen entgegengetreten, wonach es erforderlich sein soll, dass eine Erklärung des Kindes, aus der ...