27.11.2018 · Nachricht · Kfz-Nutzung
Keine Begrenzung der Nutzungsentnahme bei Ein-Prozent-Methode möglich
| Wird ein Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt, kann ohne Fahrtenbuch keine Begrenzung der Nutzungsentnahme auf 50 % der Kosten erfolgen (BFH 15.5.18, X R 28/15). |
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