Die Beiträge zu einer freiwilligen Pflegeversicherung können im Rahmen der „anderen Versicherungen“ abgesetzt werden, sofern der Abzugsspielraum beim Höchstbetrag von 1.900 EUR (bei Arbeitnehmern und Rentnern) und 2.800 EUR (bei Selbstständigen) noch nicht mit Beiträgen zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist. Umstritten ist, ob die Beiträge zur freiwilligen privaten Pflegeversicherung entsprechend den Beiträgen zur Basis-Krankenversicherung und den Zahlungen an die gesetzliche ...
Inkongruente Gewinnausschüttungen können nach Auffassung des FG Münster zivilrechtlich nicht nur dann anzuerkennen sein, wenn im Gesellschaftsvertrag gemäß § 29 Abs. 3 S. 2 GmbHG ein anderer Maßstab der ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Befreiung von der Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Einkommensteuererklärung aufgrund wirtschaftlicher ...
Beim Wechsel der Gewinnermittlungsart von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG zur Gewinnermittlung gemäß § 13a EStG ist nach Auffassung des FG Baden-Württemberg (15.5.20, 4 K 1060/19; Rev. BFH VI R 31/20, Einspruchsmuster ) eine Überleitungsrechnung wegen des Wechsels der Gewinnermittlungsart zwingend vorzunehmen. Betriebsvorgänge, die im Rahmen der (bisherigen) Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG grundsätzlich der Besteuerung unterlegen hätten, aber mangels Zu- bzw.
§ 4 Nr. 12a UStG regelt bekanntlich die Vermietung und die Verpachtung von Grundstücken. Von der Steuerbefreiung sind gemäß § 4 Nr. 12a S. 2 UStG u. a. die Vermietung und die Verpachtung von Maschinen und ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf Prozesskosten in Zusammenhang mit einem Umgangsrechtsstreit als außergewöhnliche Belastungen.
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Im Grundsatz steht die Verwendung steuerfreier Einnahmen dem Sonderausgabenabzug nicht entgegen, da § 3c EStG in seinem Anwendungsbereich auf Werbungskosten/Betriebsausgaben beschränkt ist. Gleichwohl hat es das FG Baden-Württemberg (6.5.20, 1 K 3359/17; Rev. BFH III R 30/20, Einspruchsmuster ) für geboten erachtet, abziehbare Kinderbetreuungskosten um Arbeitgeberzuschüsse zu kürzen, die der Kläger zuvor gemäß § 3 Nr. 33 EStG steuerfrei erhalten hatte.