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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Anhängige Verfahren (Januar 2021)

    | Der BFH hat die neuen anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hier ist eine kleine Auswahl. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Freiberufler: Sind die schriftstellerische Tätigkeit eines Syndikusrechtsanwalts und -steuerberaters und die Lehrtätigkeit einer angestellten Ärztin jeweils untrennbar mit der Arbeitnehmertätigkeit verbunden, so dass jeweils die Betriebsausgabenpauschale für hauptberufliche und nicht für Nebentätigkeiten zu gewähren ist? Mindern Aufwendungen des Arbeitnehmers für die häusliche Garage den geldwerten Vorteil aus der Fahrzeugüberlassung durch den Arbeitgeber? (FG Niedersachsen 9.10.20, 14 K 21/19, Rev. BFH VIII R 29/20)

     

    • Ort der Leistung: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Online-Rechtsberatungsleistungen. Handelt es sich bei Beratungsleistungen, die ein selbständiger Rechtsanwalt über die Onlineplattform „JustAnswer“ als sog. Experte bis 2013 erbracht hat, um im Inland steuerbare und steuerpflichtige sonstige Leistungen an die Nutzer der Onlineplattform als Leistungsempfänger oder um eine nicht steuerbare Rechtsberatung an die in einem Drittland ansässige Onlineplattform „JustAnswer“? Liegt eine Dienstleistungskommission i. S. d. § 3 Abs. 11 UStG vor? (FG Thüringen 22.10.20, 3 K 309/19, Rev. BFH XI R 11/20)

     

    • Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Leistungen, die im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung zwischen einer Privatklinik und einem nach § 108 Nr. 2 SGB V zugelassenen Krankenhaus (Plankrankenhaus) erbracht werden: Sind die Grundsätze der Dienstleistungskommission gemäß § 3 Abs. 11 UStG nur anzuwenden, wenn die Leistung allein (d.h. ausschließlich) für fremde Rechnung erbracht wird? Liegen eng verbundene Umsätze i. S. d. Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL nur vor, wenn diese gegenüber den eigenen Leistungsempfängern erbracht werden? (FG Düsseldorf 19.7.19, 1 K 907/17 U, Rev. BFH XI R 18/20)

     

    • Abgabenordnung: Abgabe einer UG zur Abgabe einer elektronischen Bilanz. Ist es für eine UG, deren Unternehmensgegenstand der Betrieb von Internetplattformen ist, persönlich und wirtschaftlich zumutbar, die Steuerbilanz in elektronischer Form abzugeben, wenn ihr Geschäftsführer über keinerlei steuerliche Kenntnisse verfügt und die UG Verluste erzielt bzw. lediglich niedrige Gewinne erwirtschaftet? (FG Schleswig-Holstein 9.9.20, 3 K 6/20; Rev. BFH XI R 29/20)
    Quelle: ID 47080716