Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Rücklage nach § 6b EStG und Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs.
Aktuell hatte sich das FG Berlin-Brandenburg (25.2.25, 15 K 3114/23; Rev. zugelassen, Einspruchsmuster ) mit der Frage der Abzugsfähigkeit von Fahrkosten eines Fernfahrers zu befassen.
Hörenswerte Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht warten in der neuen Episode des AStW-Podcasts auf Sie. Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler geben u. a. ein Update zu korrekten Empfängerdaten ...
Das FG Berlin-Brandenburg (9.4.25, 16 K 16145/23; Rev. BFH X R 15/25, Einspruchsmuster ) hat aktuell entschieden, dass der Einbau eines Blockheizkraftwerks in einem Mietshaus nicht nur hinsichtlich der Wärmeerzeugung, sondern auch hinsichtlich der Stromerzeugung zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führt.
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Gewerbesteuerfreiheit für selbstständig an einer Einrichtung unterrichtende Lehrer.
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In zwei aktuellen Heften beleuchtet GStB das Thema „Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe“. Dabei werden häufige steuerliche Fallstricke aufgedeckt und Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt. Anschauliche Fallbeispiele und Praxistipps erleichtern die Umsetzung in die Beratungspraxis.
Abfindung oder Rentner-GmbH – was ist der Königsweg?
Was tun, damit Pensionszusagen für den ausscheidenden Geschäftsführer nicht zum Deal Breaker werden? Das IWW-Webinar am 20.04.2026 stellt Ihnen die zwei gängigen Gestaltungsoptionen vor, zeigt Vor- und Nachteile auf und gibt klare Handlungsempfehlungen. Erläutert am praktischen Fall!
Der BGH hat die bisherige Bewertungseinheit von Gewinnfeststellungs- und Einkommensteuerhinterziehung aufgegeben. Zudem wurde erstmals eine Wertgrenze für das „große Ausmaß“ ungerechtfertigter Steuervorteile definiert. Die Sonderausgabe von PStR Praxis Steuerstrafrecht zeigt, was das für die Praxis bedeutet.
Das FG Berlin-Brandenburg (16.1.25, 14 K 14071/23; Rev. BFH III R 15/25, Einspruchsmuster ) ist zu der Überzeugung gelangt, dass das Schulgeld grundsätzlich zum behinderungsbedingten Mehrbedarf eines Kindes gehört, wenn die besuchte Schule auf besondere Bedürfnisse des behinderten Kindes eingeht und der Besuch einer anderen, auch öffentlichen, Schule nicht den entsprechenden Ausbildungserfolg verspricht. Dies gilt danach auch dann, wenn die besuchte Schule auch von nicht behinderten Kindern besucht wird und ...