Der Büro- und Organisations-Bonus bzw. die Förderprovision unterliegen nach einer aktuellen Entscheidung des FG Niedersachsen (19.8.21, 11 K 190/19; NZB BFH XI B 85/21, Einspruchsmuster ) der Steuerbefreiung für Vermittlungsleistungen nach § 4 Nr. 8 und 11 UStG. Sie stellen nach Ansicht des FG eine Aufstockung der Grundprovision für die vom Vermögensberater erzielten Gruppenumsätze dar. Zwischen der Zahlung des Büro- und Organisations-Bonus bzw. der Förderprovision besteht danach jeweils ein ...
Das FG Münster hat entschieden, dass gegenüber Alten- und Pflegeeinrichtungen erbrachte Leistungen einer selbstständigen Hygienefachkraft nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL umsatzsteuerfrei sind (1.6.
In der Praxis sind häufig Fälle anzutreffen, bei denen ein Unternehmen eine VIP-Loge zu einem Pauschalpreis mietet, der es ihm ermöglicht, zu jeder Veranstaltung mehrere Personen in das Stadion oder die Arena ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Vieheinheiten-Obergrenze bei landwirtschaftlichen Tierzucht- und Tierhaltungsbetrieben im Umsatzsteuerrecht.
Nach Auffassung des FG Düsseldorf ist die erfolgreiche Ausbildung zur Diplom-Finanzwirtin (im Streitfall: im Rahmen eines dualen Studiums bei der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen) als eine abgeschlossene ...
§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 1 EStG lässt im Fall einer doppelten Haushaltsführung lediglich „notwendige“ Mehraufwendungen zum Abzug zu. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 4 EStG bestimmt, dass als Unterkunftskosten ...
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
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Der KI-Hype ist groß. Doch gerade in Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien ist Vorsicht angebracht: Was darf wirklich eingesetzt werden? Welche Spielregeln müssen beachtet werden? Das IWW-Webinar am 03.11.2026 gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Betriebsveranstaltungen wie Weihnachtsfeiern sind nach der Rechtsprechung des BFH grundsätzlich eine Leistung für den privaten Bedarf des Personals (Folge: Sowohl der Anspruch auf Vorsteuerabzug als auch die Besteuerung der unentgeltlichen Wertabgabe entfallen). Die Verbesserung des Betriebsklimas genügt als nur mittelbar verfolgter Zweck nicht (BFH 9.12.10, V R 17/10, BStBl. II 12, 53). Soweit aber nur von Aufmerksamkeiten i. S. d. § 3 Abs. 9a UStG auszugehen ist, ist die Frage, ob ein Vorsteuerabzug ...