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  • · Fachbeitrag · Erledigte Verfahren

    BFH-Leitsatzentscheidungen

    | Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf den Abzug vergeblicher Rechtsverfolgungskosten als Nachlassverbindlichkeit und die Rabattberechtigung beim Einkauf im Supermarkt. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Rabattberechtigung beim Einkauf im Supermarkt (BFH 18.12.19, XI R 21/18)

     

    • Verwertung der Urkunde über die vorgerichtliche Vernehmung eines Zeugen, der sich vor dem FG auf ein Auskunftsverweigerungsrecht beruft (BFH 12.2.20, X R 9/19)

     

    • (Gescheiterte) Abwehr der Rückforderung eines Miteigentumsanteils an einem vermieteten Grundstück aufgrund eines Schenkungswiderrufs (BFH 10.12.19, IX R 19/19)

     

    • Anspruch auf Verzinsung nach Unionsrecht (BFH 22.10.19, VII R 24/18)

     

    • Steuerfreie Entnahme einer Wohnung aus dem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gemäß § 13 Abs. 4 S. 6 Nr. 2 EStG (BFH 16.1.20, VI R 22/17)

     

    • Teleologische Reduktion des § 3c Abs. 2 EStG bei Zinsen auf Darlehen von Personengesellschaftern (BFH 6.2.20, IV R 5/18)

     

    • Zustellung finanzgerichtlicher Urteile ‒ Abziehbarkeit vergeblicher Rechtsverfolgungskosten als Nachlassverbindlichkeit ‒ teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 6.11.19, II R 29/16 (BFH 6.11.19, II R 6/17)

     

    • Ansatz der üblichen Miete als Rohertrag anstelle des vertraglich vereinbarten Entgelts (BFH 5.12.19, II R 41/16)

     

    • Abzug vergeblicher Rechtsverfolgungskosten als Nachlassverbindlichkeit (BFH 6.11.19, II R 29/16)
    Quelle: ID 46602036