Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf: Teilnahme an einem Firmenfitnessprogramm kann steuerfre sein, und: Keine Berücksichtigung von Aufwendungen in ...
Wird eine vermietete Immobilie geschenkt und behält sich der Schenker den Nießbrauch vor, stellt sich die Frage, wie die Nießbrauchsbelastung mindernd beim Erwerber berücksichtigt wird, wenn der ...
Das FG Münster (21.8.20, 4 K 855/19 E; Rev. BFH IX R 16/20, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass Abbruchkosten und Restwert eines zuvor zeitweise vollständig fremdvermieteten und zeitweise teilweise selbst genutzten Gebäudes sowohl nach dem räumlichen als auch nach dem zeitlichen Nutzungsumfang aufzuteilen sind, wenn keine spezifische Ursache für den Abbruch festgestellt werden kann. Bei einer solchen Konstellation soll dann die zum Verbrauch führende Nutzung in der Vergangenheit maßgebend sein.
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Steuerbarkeit und -pflicht eines Gastarztstipendiums.
Sterbegelder aus einer gesetzlichen Rentenversicherung oder aus Versorgungswerken sind seit dem VZ 2004 gemäß § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG einkommensteuerpflichtig (BFH 23.11.16, X R 13/14).
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Gemäß § 329 Abs. 1 S. 1 AO hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit, einen Verwaltungsakt, der auf Vornahme einer Handlung oder auf Duldung oder Unterlassung gerichtet ist (etwa die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung), mit Zwangsmitteln (u. a. Zwangsgeld) durchzusetzen. Fraglich ist, ob ein Finanzamt unter Zwangsgeldandrohung eine Kapitalgesellschaft auch dann zur Abgabe der Steuererklärungen auffordern kann, wenn diese ihren Geschäftsbetrieb vorübergehend eingestellt hat und dementsprechend ...