Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf den Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen bei grenzüberschreitender Betätigung innerhalb der EU.
Gemäß § 8 Nr. 1 GewStG werden dem Gewinn aus Gewerbebetrieb (§ 7 GewStG) bestimmte Beträge wieder hinzugerechnet, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind, und zwar ein Viertel der Summe ...
|In Einspruch aktuell wurden zu einer Reihe von Verfahren neue Einspruchsmuster eingestellt, darunter u. a. zu den Anwaltskosten wegen eines strafbaren Facebook-Kommentars.
Das IWW Institut bietet im Bereich des Steuerstrafrechts eine ganz neue Form der digitalen Fortbildung an: Erarbeiten Sie zusammen mit den anderen Teilnehmern und dem Referenten, LRD Dr. Karsten Webel, LL.M., Indiana, am 3.5.22 eine auch den Erfordernissen des § 261 StGB Rechnung tragende Selbstanzeige. Seien Sie mit Bild und Ton per Zoom-Videokonferenz live dabei!
In Einspruch aktuell wurden zu einer Reihe von Verfahren neue Einspruchsmuster eingestellt, darunter u. a. zu den Voraussetzungen eines äußeren Betriebsvergleichs in Gestalt einer Richtsatzschätzung.
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Feststellung der Fähigkeit volljähriger behinderter Kinder zum Selbstunterhalt.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
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Nach einer aktuellen Entscheidung des FG Baden-Württemberg (11.6.21, 5 K 1996/19; Rev. BFH IX R 27/21, Einspruchsmuster ) sind Kryptowährungen als „anderes Wirtschaftsgut“ i. S. v. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 EStG anzusehen, ohne dass es dabei auf die technischen Details der Kryptowährung ankommen soll. Die Veräußerung von Kryptowährungen fällt danach unter den Tatbestand des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 EStG, sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind. Daraus erzielte Gewinne sind ...