Schafft ein Steuerpflichtiger eine zur Vermietung bestimmte Ferienwohnung an, stellt sich die Frage nach der Höhe der AfA-Bemessungsgrundlage für den Gebäudeteil, insbesondere in den Fällen, in denen ein Gesamtkaufpreis gezahlt wird. Dies erfordert eine Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden und Gebäude. In diesem Zusammenhang kommt der Wahl der Wertermittlungsmethode entscheidende Bedeutung zu. Für den Steuerpflichtigen i. d. R. günstiger ist das Ertragswertverfahren. Das FG Hamburg (30.9.20, 3 K ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf den Wegfall des Verschonungsabschlags bei mehrstöckigen Personengesellschaften.
Die Erbschaftsteuerbegünstigungen für den Erwerb von Betriebsvermögen (Verschonungsabschlag) und eines Familienheims (Steuerbefreiung für zuvor zu Wohnzwecken genutztes Familienheim) können vom Erben auf einen ...
Bekanntlich kommt für Dividendenausschüttungen der Abgeltungssteuersatz von 25 % nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b S. 1 EStG dann nicht zu Anwendung, wenn der Steuerpflichtige im Veranlagungszeitraum (VZ), für den der Antrag erstmals gestellt wird, unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % an der Kapitalgesellschaft beteiligt ist und durch seine berufliche Tätigkeit für diese maßgeblichen unternehmerischen Einfluss auf deren wirtschaftliche Tätigkeit nehmen kann. Die Versteuerung erfolgt dann ...
Das FG Rheinland-Pfalz (20.10.20, 5 K 1511/17, EFG 21, 107; Rev. BFH VII 56/20, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass auf geschätzte, tatsächlich aber nicht angefallene Erträge eines ausländischen ...
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Ist der Erwerb eines GbR-Anteils geplant, stellt sich die Frage, ob im Vorgriff darauf ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) für den geplanten Erwerb der Anteile an der GbR oder für den anteiligen Erwerb des bereits im Betrieb der GbR befindlichen Wirtschaftsguts in Anspruch genommen werden kann. Beides hat das FG Münster in einer aktuellen Entscheidung vom 26.3.21 (4 K 1018/19 E,F; Rev. BFH IV R 11/21, Einspruchsmuster ) verneint.