Von einem Arbeitnehmer getragene, anlässlich der privaten Nutzung eines Dienstwagens entstandene Mautgebühren, Fähr- und Parkkosten sowie die AfA für einen privat erworbenen Fahrradträger mindern nach Auffassung des FG Sachsen (9.11.20, 1 K 1869/18, EFG 21, 463; Rev. BFH VI R 47/20, Einspruchsmuster ) nicht den nach der 1 %-Methode ermittelten geldwerten Vorteil für die Privatnutzung.
|In Einspruch aktuell wurden zu einer Reihe von Verfahren neue Einspruchsmuster eingestellt, darunter u. a. zur ununterbrochenen finanziellen Eingliederung als Organschaftsvoraussetzung auch bei unterjähriger ...
Soll eine mit einem Vorbehaltsnießbrauch belasteten Immobilie vom Eigentümer ohne Belastung veräußert oder sonst unentgeltlich übertragen werden und besteht ein Einverständnis mit dem Vorbehaltsnießbraucher, dass ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Annahme von Sonderbetriebseinnahmen bei Stipendiengewährung an die Mitunternehmer einer GbR.
Erbt ein Steuerpflichtiger eine mit einem Wohnrecht belastete Immobilie und beabsichtigt er, nach entgeltlicher Ablösung des Wohnrechts, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, stellt sich die Frage nach ...
Nach der Rechtsprechung des BFH sind Strafverteidigungskosten nur dann als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abziehbar, wenn der strafrechtliche Vorwurf, gegen den sich der Steuerpflichtige zur Wehr setzt, durch sein ...
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