23.11.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 3 Nr 11 · VIII R 27/18
Erzieherin, Pflege, Jugendhilfe, Steuerbefreiung
Letzte Änderung: 23. November 2020, 13:00 Uhr, Aufgenommen: 19. Oktober 2018, 18:30 Uhr
Ist die Aufnahme eines Kinder oder eines Jugendlichen in den Haushalt des Erziehers zur auf Dauer angelegten Vollzeitbetreuung im Rahmen einer stationären Jugendhilfemaßnahme nach § 35 SGB VIII stets als einkommensteuerbare und einkommensteuerpflichtige Erwerbstätigkeit anzusehen oder greift die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 11 EStG?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 27/18
Normen: EStG § 3 Nr 11, SGB 8 § 35
Erledigt durch: Urteil vom 14.07.2020, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger