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  • 23.11.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 3 Nr 11 · VIII R 27/18

    Erzieherin, Pflege, Jugendhilfe, Steuerbefreiung

    Letzte Änderung: 23. November 2020, 13:00 Uhr, Aufgenommen: 19. Oktober 2018, 18:30 Uhr

    Ist die Aufnahme eines Kinder oder eines Jugendlichen in den Haushalt des Erziehers zur auf Dauer angelegten Vollzeitbetreuung im Rahmen einer stationären Jugendhilfemaßnahme nach § 35 SGB VIII stets als einkommensteuerbare und einkommensteuerpflichtige Erwerbstätigkeit anzusehen oder greift die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 11 EStG?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 27/18

    Normen: EStG § 3 Nr 11, SGB 8 § 35

    Erledigt durch: Urteil vom 14.07.2020, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger