25.08.2020 · Nachricht · Einkommensteuer
Keine Steuerfreiheit der Einnahmen aus einer sozialpädagogischen nachmittäglichen Betreuung
Zahlungen eines Landkreises an eine Sozialpädagogin für eine sozialpädagogische nachmittägliche Betreuung sind nach einer Entscheidung des FG Niedersachsen (14.4.20, 9 K 21/19; Rev. zugelassen, Einspruchsmuster ) nicht gemäß § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei, weil solche Geldleistungen nicht als uneigennützig gewährte Unterstützungsleistungen anzusehen sind. Solche Leistungen sollen danach vielmehr den sachlichen und zeitlichen Aufwand der Betreuungsperson vollständig durch Stundensätze – der Höhe nach abhängig von der Zahl der zu betreuenden Kinder – und einer monatlichen Sachkostenpauschale in einem angemessenen Umfang vergüten. Daher sind die Zahlungen das Entgelt für die vertraglich vereinbarte bestimmte Förderleistung der Betreuerin.
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