21.12.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 1 · XI R 10/18
Veräußerung, Gewinnerhöhung, Absetzung für Abnutzung, Absetzung für Substanzverringerung, Bilanzenzusammenhang
Letzte Änderung: 21. Dezember 2020, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 20. August 2018, 17:15 Uhr
Berücksichtigung sog. negativ thesaurierter Erträge bei der Berechnung von Rückgabe- und Veräußerungsgewinnen:Sind bei der Berechnung der Gewinne aus Rückgaben und Veräußerungen von Investmentanteilen die vorangegangenen Ausschüttungen, die den Differenzbeträgen zwischen den investmentsteuerlichen Absetzungen für Abnutzung und den Substanzverringerungen nach § 3 Abs. 3 InvStG a.F. bzw. § 45 KAGG einerseits und dem investmentrechtlichen Einbehalt andererseits entsprechen (sog. negativ thesaurierte Erträge), erst im Zeitpunkt der Rückgabe bzw. Veräußerung des Investmentanteils als steuerpflichtige Gewinnerhöhung zu berücksichtigen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 10/18
Normen: EStG § 4 Abs 1, InvStG § 3 Abs 3, KAGG § 45
Erledigt durch: Urteil vom 01.07.2020, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger