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  • 21.12.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 1 · XI R 10/18

    Veräußerung, Gewinnerhöhung, Absetzung für Abnutzung, Absetzung für Substanzverringerung, Bilanzenzusammenhang

    Letzte Änderung: 21. Dezember 2020, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 20. August 2018, 17:15 Uhr

    Berücksichtigung sog. negativ thesaurierter Erträge bei der Berechnung von Rückgabe- und Veräußerungsgewinnen:Sind bei der Berechnung der Gewinne aus Rückgaben und Veräußerungen von Investmentanteilen die vorangegangenen Ausschüttungen, die den Differenzbeträgen zwischen den investmentsteuerlichen Absetzungen für Abnutzung und den Substanzverringerungen nach § 3 Abs. 3 InvStG a.F. bzw. § 45 KAGG einerseits und dem investmentrechtlichen Einbehalt andererseits entsprechen (sog. negativ thesaurierte Erträge), erst im Zeitpunkt der Rückgabe bzw. Veräußerung des Investmentanteils als steuerpflichtige Gewinnerhöhung zu berücksichtigen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 10/18

    Normen: EStG § 4 Abs 1, InvStG § 3 Abs 3, KAGG § 45

    Erledigt durch: Urteil vom 01.07.2020, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger