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  • 24.09.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 4 S 2 · III R 96/06

    Kindergeld, Grenzbetrag, Bestandskraft, Verbindliche Zusage, Treu und Glauben

    Letzte Änderung: 24. September 2007, 10:50 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Steht der Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen (BVerfG 2 BvR 167/02) die bestandskräftige Ablehnung der Kindergeldfestsetzung wegen Grenzbetragsüberschreitung entgegen?

    Wichtiger Hinweis im Ablehnungsbescheid (" Falls nach Ablauf des Jahres feststeht, dass die Einkünfte und Bezüge Ihres Kindes den Grenzbetrag nicht überschritten haben, können Sie einen erneuten Antrag auf Festsetzung des Kindergeldes stellen") als verbindliche Zusage oder nur als deklaratorischer Hinweis auf die bestehende Gesetzeslage?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 96/06

    Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 19.10.2006 6 K 2764/05

    Normen: EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 70 Abs 4

    Erledigt durch: Urteil vom 21.06.2007, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung