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  • 23.10.2019 · Erledigtes Verfahren · EStG § 3c Abs 2 S 1 · IV R 61/16

    Halbabzugsverbot, Finanzierungskosten, Gewinnausschüttung, Organschaft

    Letzte Änderung: 23. Oktober 2019, 12:39 Uhr, Aufgenommen: 20. August 2018, 17:15 Uhr

    Ist in Fällen, in denen vororganschaftliche Gewinnausschüttungen mit organschaftlichen Ergebnisabführungen innerhalb eines Veranlagungszeitraums kumulieren, eine quotale Aufteilung der Finanzierungsaufwendungen geboten, sodass die mit der Gewinnausschüttung im Zusammenhang stehenden Aufwendungen dem Halbabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG 2002 unterliegen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 61/16

    Normen: EStG § 3c Abs 2 S 1, EStG § 3 Nr 40 Buchst d, EStG § 20 Abs 1 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 25.07.2019, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger