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  • · Fachbeitrag · Erledigte Verfahren

    BFH-Leitsatzentscheidungen

    | Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Ermittlung des Gewinns gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG eines Betriebs gewerblicher Art bei Beteiligung der Trägerkörperschaft an einer Mitunternehmerschaft. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Anwendung von § 3 Nr. 40, § 3c Abs. 2 EStG im Feststellungsverfahren - „Netto-/Bruttofeststellung“ - Endgültige Einnahmelosigkeit einer Kapitalbeteiligung (BFH 25.7.19, IV R 47/16)

     

    • Teilabzugsverbot für Finanzierungskosten der Beteiligung an einer späteren Organgesellschaft bei vororganschaftlicher Gewinnausschüttung (BFH 25.7.19, IV R 61/16)

     

     

    • Ermittlung des Gewinns gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG eines Betriebs gewerblicher Art bei Beteiligung der Trägerkörperschaft an einer Mitunternehmerschaft (BFH 26.6.19, VIII R 43/15)

     

    • Feststellung von AfA- und AfS-Beträgen gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. g InvStG 2004 (30.7.19, VIII R 22/16)

     

    • Abfindungsklausel und Eindeutigkeitsgebot (BFH 10.7.19, XI R 47/17)

     

    • Abfindungsklausel und Eindeutigkeitsgebot (BFH 23.7.19, XI R 48/17)
    Quelle: ID 46166988