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  • 08.08.2018 · Anhängiges Verfahren · EGRL 112/2006 Art 135 Abs 1 Buchst l · C-278/18

    Steuerbefreiung, Vermietung und Verpachtung, Landwirtschaft, Zeitvertrag mit automatischer Verlängerung

    Letzte Änderung: 8. August 2018, 01:00 Uhr, Aufgenommen: 8. August 2018, 14:14 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Supremo Tribunal Administrativo (Portugal), eingereicht am 24.04.2018, zu folgender Frage:

    Ist Art. 135 Abs. 1 Buchst. l der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 hinsichtlich der Steuerbefreiung von Umsätzen aus der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken dahin auszulegen, dass diese Steuerbefreiung anwendbar ist auf einen Vertrag über die Überlassung eines landwirtschaftlichen Betriebs mit aus Rebflächen bestehenden landwirtschaftlichen Grundstücken an eine Gesellschaft, deren Gesellschaftszweck im Betreiben von Landwirtschaft besteht, wobei die Dauer dieses Vertrags ein Jahr beträgt, sich aber automatisch um Zeiträume von gleicher Dauer verlängert, und die entsprechende Miete jeweils am Ende des Jahres zu entrichten ist?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-278/18

    Normen: EGRL 112/2006 Art 135 Abs 1 Buchst l

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen