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  • 21.01.2019 · Erledigtes Verfahren · AO § 166 · XI R 54/17

    Haftung, Geschäftsführer, Insolvenzforderung, Feststellung, Einspruch

    Letzte Änderung: 21. Januar 2019, 18:22 Uhr, Aufgenommen: 22. Mai 2018, 10:15 Uhr

    Haftungsinanspruchnahme eines GmbH-Geschäftsführers
    Gilt der Einwendungsausschluss des § 166 AO auch dann, wenn der Geschäftsführer einer GmbH keinen Widerspruch gegen eine Anmeldung einer Insolvenzforderung zur Tabelle eingelegt hat, aber vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens Einspruch gegen die Steuerfestsetzungen, für die er in Haftung genommen wird, erhoben hatte?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 54/17

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 25.10.2017 2 K 2269/15 H

    Normen: AO § 166, AO § 191, AO § 69 S 1, AO § 34, InsO § 178

    Erledigt durch: Verfahren ist erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 18.09.2018

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger