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  • 21.06.2019 · Erledigtes Verfahren · EnergieStG § 55 · VII R 11/18

    Energiesteuer, Entlastung

    Letzte Änderung: 21. Juni 2019, 12:15 Uhr, Aufgenommen: 22. Mai 2018, 10:15 Uhr

    War ein Unternehmen, dessen Gegenstand "das Längs- und Querteilen von Bändern sowohl aus Stahl als auch aus NE-Metallen, das Schneiden, Zurichten, Profilieren, Be- und Verarbeiten von Feinblechen und Bändern jeder Art sowie der Vertrieb der genannten Produkte" ist, im Jahr 2010 nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige (Ausgabe 2003) dem Produzierenden Gewerbe oder dem Handel zuzuordnen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 11/18

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 23.01.2018 11 K 2452/14

    Normen: EnergieStG § 55, StromStG § 2 Nr 2a, StromStG § 2 Nr 3

    Erledigt durch: Urteil vom 19.03.2019, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger