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  • 21.07.2020 · Erledigtes Verfahren · FVG § 21 Abs 3 · III R 9/18

    Außenprüfung, Anordnung, Zuständigkeit, Gemeinde

    Letzte Änderung: 21. Juli 2020, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 22. Mai 2018, 10:15 Uhr

    1. § 21 Abs. 3 FVG als Ermächtigungsgrundlage für die Teilnahme eines Gemeindebediensteten an einer beim Steuerpflichtigen durch das FA durchgeführten Außenprüfung?2. Ergibt sich die sachliche Zuständigkeit des FA für die Anordnung dieser Teilnahme aus der analogen Anwendung der §§ 196, 197 AO (vgl. BVerwG-Urteil vom 27. Januar 1995 8 C 30.92)?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 9/18

    Normen: FVG § 21 Abs 3, AO § 196, AO § 197

    Erledigt durch: Urteil vom 23.01.2020, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger