22.03.2019 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 1 Nr 1 · X R 44/17
Ehegatten-Arbeitsverhältnis, Geringfügige Beschäftigung, Kraftfahrzeug, Nutzungsüberlassung, Privatnutzung, Fremdvergleich, Gestaltungsmissbrauch
Letzte Änderung: 22. März 2019, 12:04 Uhr, Aufgenommen: 24. April 2018, 12:15 Uhr
Sind die Kosten für einen Dienstwagen auch dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn dieser dem Ehegatten im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses (Minijob) überlassen wird und diesem damit auch eine freie und unbegrenzte (private) Nutzung ohne Kostenübernahme oder Kostenbeteiligung ermöglicht wird?Entsprechen Inhalt und Durchführung des Arbeitsvertrags noch dem, was auch fremde Dritte vereinbaren würden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 44/17
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 27.09.2017 3 K 2547/16 EFG 2018, 755
Normen: EStG § 15 Abs 1 Nr 1, EStG § 4 Abs 4, EStG § 12 Nr 1, EStG § 12 Nr 2, AO § 42
Erledigt durch: Urteil vom 10.10.2018, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Verwaltung