Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Gehaltsumwandlung für die Altersversorgung im Rahmen von Ehegattenarbeitsverhältnissen

    | Machen Ehegatten im Rahmen eines steuerrechtlich anzuerkennenden Arbeitsverhältnisses von den gesetzlichen Möglichkeiten einer teilweisen Umwandlung des steuerrechtlich angemessenen Arbeitslohns in Beiträge zu einer Altersversicherung Gebrauch, so kann allein darin nach Auffassung des FG Baden-Württemberg regelmäßig keine ungewöhnliche oder unangemessene Umgestaltung dieses Arbeitsverhältnisses gesehen werden, die es gebieten könnte, den Abzug des in der Form von Versicherungsprämien geleisteten Arbeitslohns als Betriebsausgabe zu versagen. Entscheidend ist danach allein, dass die Zuwendungen eines Steuerpflichtigen an eine Unterstützungskasse in Form der Entgeltumwandlung (Gehaltsumwandlung) für die Altersversorgung seiner bei ihm beschäftigten Ehefrau einem Fremdvergleich standhält (FG Baden-Württemberg 13.9.18, 1 K 189/16; Rev. BFH X R 32/18, Einspruchsmuster ). |

     

    Im zugrunde liegenden Streitfall erkannte das FG eine zwischen Ehegatten als Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarte Entgeltumwandlung, bei der der Arbeitnehmer während des Berufslebens auf die Auszahlung von nahezu 50 % seines Bruttogehalts verzichtet und dabei einen Totalausfall von bis zu 800.000 EUR riskiert, steuerlich nicht an.

     

    PRAXISTIPP | Die Streitfrage ist höchstrichterlich nicht geklärt. Bis zur Entscheidung durch den BFH sollten Fälle, in denen die Finanzämter Entgeltumwandlungen über eine Unterstützungskasse im Rahmen eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses steuerrechtlich nicht anerkennen, in geeigneter verfahrensrechtlicher Form offengehalten werden. Die Gestaltungspraxis sollte in Neufällen bei derartigen Entgeltsumwandlungen die Fremdvergleichskriterien genauesten beachten, um die steuerliche Anerkennung sicherzustellen. Denn spätestens seit den Urteilen des BFH (10.10.18, X R 44-45/17, BStBl II 19, 203 betr. PKW-Überlassung bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis unter Ehegatten) dürfte jedem steuerlichen Berater klar sein, dass der BFH beim Fremdvergleich einen strengen Maßstab anlegt.

     
    Quelle: ID 46005262