Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 24.09.2007 · Erledigtes Verfahren · KStG § 8 Abs 1 · I R 47/06

    Bilanzberichtigung, Formeller Bilanzenzusammenhang, Subjektiver Fehlerbegriff, Objektiver Fehlerbegriff

    Letzte Änderung: 24. September 2007, 10:50 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Ist bei einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung insoweit auf den objektiven Fehlerbegriff abzustellen, als danach die Schlussbilanz des ersten noch änderbaren (unter Vorbehalt der Nachprüfung stehenden) Veranlagungsjahres die Änderung der Rechtsprechung (hier: Bildung einer Rückstellung für künftige Beihilfeverpflichtungen gegenüber aktiven Beschäftigten) berücksichtigen muss? Oder wäre vielmehr der subjektive Fehlerbegriff entscheidend, der eine Bilanzberichtigung trotz der unter Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Veranlagung verbieten soll, da die Bilanz im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung der damaligen Rechtslage entsprach und somit zum damaligen Zeitpunkt subjektiv nicht falsch war?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 47/06

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 1.6.2006 15 K 143/04 K EFG 2006, 1410

    Normen: KStG § 8 Abs 1, EStG § 4 Abs 2 S 1, EStG § 4 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 05.06.2007, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung