22.10.2007 · Erledigtes Verfahren · KStG § 8 Abs 4 · I R 106/05
Mantelkauf, Verlust
Letzte Änderung: 22. Oktober 2007, 11:31 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Zuführung neuen Betriebsvermögens beim Mantelkauf: Ist bereits eine Zuführung neuen Betriebsvermögens darin zu sehen, dass aus von der Kapitalgesellschaft selbst erwirtschafteten Mitteln das Aktivvermögen erhöht wird und so den Stand des Aktivvermögens zum Zeitpunkt der (schädlichen) Anteilsübertragung übersteigt? Von außen (insbesondere von einem Gesellschafter) ist kein Aktivvermögen zum Gesellschaftsvermögen zugeführt worden.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 106/05
Vorinstanz: Finanzgericht Berlin 7.11.2005 8 K 8528/02 EFG 2006, 407
Normen: KStG § 8 Abs 4
Erledigt durch: Urteil vom 05.06.2007, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung