23.10.2019 · Erledigtes Verfahren · EStG § 6a Abs 1 Nr 3 · XI R 47/17
Pensionszusage, Pensionsrückstellung, Abfindung, Auslegung
Letzte Änderung: 23. Oktober 2019, 12:39 Uhr, Aufgenommen: 22. Januar 2018, 10:00 Uhr
Anerkennung einer Pensionszusage trotz fehlender Festlegung der auf die Abfindungsklausel anzuwendenden Sterbetafel1. Setzt die steuerliche Anerkennung einer Pensionsrückstellung nach § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG im Hinblick auf die in einer Pensionszusage enthaltene Abfindungsklausel die Festlegung der für die Berechnung der Abfindungshöhe anzuwendenden Sterbetafel voraus?2. Sind Pensionszusagen auch nach Einfügung des Eindeutigkeitsgebots in § 6a Abs. 1 Nr. 3 Halbsatz 2 EStG anhand der allgemein geltenden Auslegungsregeln auszulegen, soweit ihr Inhalt nicht klar und eindeutig ist?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 47/17
Normen: EStG § 6a Abs 1 Nr 3
Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 10.07.2019
Rechtsmittelführer: Verwaltung