21.11.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 · VIII R 34/06
Verdeckte Gewinnausschüttung, Entnahme, Vermögensvorteil
Letzte Änderung: 21. November 2007, 09:52 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Können Handlungen eines Geschäftsführers der Kapitalgesellschaft auch dann zugerechnet werden, wenn der Geschäftsführer durch diese Handlungen die Gesellschaft in strafbarer Weise schädigt ?
Setzt die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung in Form der Zuwendung eines Vermögensvorteils an eine nahestehende Person voraus, dass diese Zuwendung einen Vorteil für den Gesellschafter zur Folge hat ?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 34/06
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 16.6.2006 11 K 12806/03 EFG 2006, 1856
Normen: EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 2, KStG § 8 Abs 3 S 2
Erledigt durch: Urteil vom 19.06.2007, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger