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  • 21.11.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 · VIII R 34/06

    Verdeckte Gewinnausschüttung, Entnahme, Vermögensvorteil

    Letzte Änderung: 21. November 2007, 09:52 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Können Handlungen eines Geschäftsführers der Kapitalgesellschaft auch dann zugerechnet werden, wenn der Geschäftsführer durch diese Handlungen die Gesellschaft in strafbarer Weise schädigt ?

    Setzt die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung in Form der Zuwendung eines Vermögensvorteils an eine nahestehende Person voraus, dass diese Zuwendung einen Vorteil für den Gesellschafter zur Folge hat ?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 34/06

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 16.6.2006 11 K 12806/03 EFG 2006, 1856

    Normen: EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 2, KStG § 8 Abs 3 S 2

    Erledigt durch: Urteil vom 19.06.2007, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger