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  • 23.04.2019 · Erledigtes Verfahren · EStG § 64 Abs 3 · III R 45/17

    Kindergeld, Berechtigter, Unterhaltsrente

    Letzte Änderung: 23. April 2019, 18:58 Uhr, Aufgenommen: 22. Januar 2018, 10:00 Uhr

    Sind Zahlungen der Eltern an das auswärts untergebrachte Kind auf dessen tatsächlichen Lebensbedarf über monatlich gewährte Unterhaltsrenten hinaus bei der Frage der "höchsten Unterhaltsrente" i.S. des § 64 Abs. 3 EStG zu berücksichtigen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 45/17

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 02.02.2017 10 K 1851/15

    Normen: EStG § 64 Abs 3, BGB § 1610, BGB § 1612

    Erledigt durch: Urteil vom 11.10.2018, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Verwaltung