20.04.2020 · Erledigtes Verfahren · UStG § 1 Abs 1 Nr 1 S 1 · XI R 31/17
Leistungsaustausch, Zuschuss
Letzte Änderung: 20. April 2020, 18:00 Uhr, Aufgenommen: 20. Dezember 2017, 16:30 Uhr
Leistungsaustausch bei Zuschuss einer Stadt an einen Verein für Fremdenverkehrsleistungen:Ist eine Stadt, die ihr obliegende Aufgaben (z.B. Fremdenverkehrsleistungen) auf einen Verein überträgt und diesem dafür von den "Einzelleistungen" unabhängige, als Zuschuss ausgestaltete Zahlungen erbringt, Leistungsempfängerin der von dem Verein erbrachten Leistungen, auch wenn Nutznießer dieser Leistungen Dritte sind (z.B. der Bürger bzw. das Vereinsmitglied)? Dienen die im Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen der Stadt und dem Verein geregelten Zahlungen ("Sachkostenzuschuss") allgemein der Förderung der Tätigkeit des Vereins oder handelt es sich um einen Gegenwert für eine konkrete Leistung?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 31/17
Normen: UStG § 1 Abs 1 Nr 1 S 1
Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 18.12.2019
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger