21.02.2020 · Erledigtes Verfahren · AO § 218 Abs 2 · VII R 31/17
Abrechnungsbescheid, Aufrechnung, Organschaft, Insolvenz
Letzte Änderung: 21. Februar 2020, 11:15 Uhr, Aufgenommen: 20. Dezember 2017, 16:30 Uhr
Aufrechnung des Umsatzsteuerguthabens einer GmbH mit ihrer Haftungsschuld als Organgesellschaft für Umsatzsteuer des Organträgers (sowohl über das Vermögen der Organgesellschaft als auch das des Organträgers wurde das Insolvenzverfahren eröffnet).Ist das FA gegenüber der GmbH erst mit der formellen Aufhebung der Umsatzsteuerfestsetzungen -hier in Gestalt des späteren Abrechnungsbescheids und damit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens- etwas schuldig geworden, weil die ungerechtfertigten Voranmeldungszahlungen der GmbH erst mit einer entsprechenden Steuerfestsetzung steuerrechtlich entstanden sind?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 31/17
Normen: AO § 218 Abs 2, AO § 226, AO § 73, AO § 37 Abs 2, InsO § 96 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 15.10.2019, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger