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  • 21.01.2019 · Erledigtes Verfahren · KN Pos 6815 UPos 1010 · VII R 19/17

    Einreihung

    Letzte Änderung: 21. Januar 2019, 18:22 Uhr, Aufgenommen: 20. Dezember 2017, 16:30 Uhr

    Nacherhebung von Zoll wegen Änderung der Einreihung (Frisch- bzw. Brauchwassertank für ein spezielles Starrflügelflugzeug, bestehend aus Kohlenstofffasern, Metall und Gummi, mit zölligen Fittingen als Anschlüsse).

    Sind zur Auslegung des Begriffs "Erkennbarkeit der Waren" i.S. der Anm. 3 zum Abschn. XVII KN -und damit zur Ausfüllung des maßgeblichen Prüfungsmaßstabs der durchschnittlichen Sachkunde- auch die an der Ware angebrachten Hinweisetiketten und die Herstellerspezifikation bzw. der Hinweis auf die "herstellende Abteilung" zu berücksichtigen?
    Gilt das Tatbestandsmerkmal "Teil" in der KN auch für Zubehör?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 19/17

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 19.02.2016 4 K 58/14

    Normen: KN Pos 6815 UPos 1010, KN Pos 8803 UPos 3000

    Erledigt durch: Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 23.10.2018, zurückverwiesen

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger