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  • 23.04.2019 · Erledigtes Verfahren · EStG § 10b Abs 1a S 1 · X R 10/17

    Stiftung, Neugründung, Sachspende, Grundstück, Wirtschaftliches Eigentum, Notarielle Beurkundung, Wahlrecht

    Letzte Änderung: 23. April 2019, 18:58 Uhr, Aufgenommen: 21. November 2017, 15:45 Uhr

    Erfolgt im Falle der Zuwendung eines Grundstücks in eine Stiftung durch die Gründungsstifter aufgrund eines zunächst wegen der Verletzung von § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB gemäß § 125 Satz 1 BGB nichtigen Stiftungsgeschäfts, in dem die Verpflichtung des Stifters zur Übertragung eines Grundstücks geklärt wird, bereits vor Erlangung des bürgerlich-rechtlichen Eigentums die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums mit der Anerkennung der Stiftung, weil der wirtschaftliche Ausschluss des zivilrechtlichen Eigentums aufgrund des nichtigen Stiftungsgeschäfts gegeben war und einem etwaigen Herausgabeanspruch der Eigentümer aus §§ 985 f. BGB der Auflassungsanspruch gemäß § 242 BGB hätte entgegengehalten werden können?Stellt der Antrag auf Berücksichtigung einer Neugründungsspende nach § 10b Abs. 1a Satz 1 EStG ein steuerliches Wahlrecht dar, das innerhalb des Verteilungszeitraums von zehn Jahren für jeden maßgeblichen Veranlagungszeitraum getrennt gestellt werden kann?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 10/17

    Vorinstanz: Finanzgericht des Saarlandes 20.07.2016 2 K 1132/16

    Normen: EStG § 10b Abs 1a S 1, EStG § 10b Abs 3 S 1, KStG § 5 Abs 1 Nr 9, AO § 39 Abs 2 Nr 1 S 1, BGB § 311b Abs 1 S 1, BGB § 125 S 1

    Erledigt durch: Urteil vom 06.12.2018, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Verwaltung