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  • 21.09.2018 · Erledigtes Verfahren · AO § 256 · VII R 14/17

    Zwangsgeldfestsetzung

    Letzte Änderung: 21. September 2018, 11:15 Uhr, Aufgenommen: 21. November 2017, 15:45 Uhr

    Ist auf die elektronische Übermittlung der Bilanz zu verzichten, weil bei der Klägerin als führendes Unternehmen für Sicherheitstechnik aufgrund der Eigenart des Betriebs und der dort erzeugten Produkte ein erhöhtes Ausspähungsrisiko besteht?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 14/17

    Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht 8.3.2017 1 K 149/15

    Normen: AO § 256, EStG § 5b, AO § 150 Abs 8

    Erledigt durch: Urteil vom 15.05.2018, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger