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  • 21.01.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 2 · X R 22/17

    Gewerblicher Grundstückshandel, Fremdvergleich, Gestaltungsmissbrauch, Nahe Angehörige, Zurechnung, Rücklage

    Letzte Änderung: 21. Januar 2020, 13:00 Uhr, Aufgenommen: 21. August 2017, 11:45 Uhr

    Wem ist ein Gewerbebetrieb (gewerblicher Grundstückshandel in Gestalt einer Baulandvermarktung) zuzurechnen, wenn die wirtschaftlichen Grundlagen hierfür (Grundstücke) von einem Angehörigen (Landwirt) zivilrechtlich wirksam, aber u.U. nicht fremdüblich übertragen wurden und dieser aufgrund der Übertragung eine Rücklage nach § 6b EStG bilden will?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 22/17

    Normen: EStG § 15 Abs 2, EStG § 15 Abs 1 Nr 1, EStG § 6 Abs 5 S 1, EStG § 6b, AO § 42

    Erledigt durch: Urteil vom 10.07.2019, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger