21.01.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 2 · X R 21/17
Gewerblicher Grundstückshandel, Fremdvergleich, Gestaltungsmissbrauch, Nahe Angehörige, Zurechnung, Rücklage
Letzte Änderung: 21. Januar 2020, 13:00 Uhr, Aufgenommen: 21. August 2017, 11:45 Uhr
Wem ist ein Gewerbebetrieb (gewerblicher Grundstückshandel in Gestalt einer Baulandvermarktung) zuzurechnen, wenn die wirtschaftlichen Grundlagen hierfür (Grundstücke) von einem Angehörigen (Landwirt) zivilrechtlich wirksam, aber u.U. nicht fremdüblich übertragen wurden und dieser aufgrund der Übertragung eine Rücklage nach § 6b EStG bilden will?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 21/17
Normen: EStG § 15 Abs 2, EStG § 15 Abs 1 Nr 1, EStG § 6 Abs 5 S 1, EStG § 6b, AO § 42
Erledigt durch: Urteil vom 10.07.2019, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger