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  • 19.03.2007 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 9 Nr 1 S 2 · VIII R 48/05

    Gewerbeertrag, Kürzung, Grundstücksverwaltung, Ausschließlichkeit

    Letzte Änderung: 19. März 2007, 13:09 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Verwaltet eine Personengesellschaft, die (nur) kraft gewerblicher Prägung gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG der Gewerbesteuer unterliegt, auch dann "ausschließlich" eigenen Grundbesitz, wenn sie durch die Vermietung von Betriebsvorrichtungen in § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG nicht genannte und - für sich gesehen - nicht gewerbliche Hilfs- oder Nebengeschäfte im Dienste der Grundstücksverwaltung tätigt oder ist in diesem Fall die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nicht zu gewähren ?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 48/05

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 13.5.2005 1 K 597/02 G EFG 2005, 1792

    Normen: GewStG § 9 Nr 1 S 2

    Erledigt durch: Urteil vom 04.10.2006, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung