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  • 23.12.2019 · Erledigtes Verfahren · EStG § 6 Abs 1 Nr 2 S 3 · I R 79/16

    Einkommen, Aktie, Umlaufvermögen, Systemwechsel, Zuschreibung, Teilwertabschreibung

    Letzte Änderung: 23. Dezember 2019, 13:52 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2017, 12:45 Uhr

    Sind Zuschreibungen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG auf börsennotierte Aktien, die zum Umlaufvermögen einer Kapitalgesellschaft gehören, nach einer Werterholung der Aktien gemäß § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG i.d.F. des UntStFG bei der Ermittlung des Einkommens zu berücksichtigen, wenn den Zuschreibungen steuerwirksame Abschreibungen im Anrechnungsverfahren vorangegangen sind, oder ist eine teleologische Reduktion des § 8b Abs. 2 Satz 2 EStG i.d.F. des UntStFG auf finale Veräußerungsgewinne geboten?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 79/16

    Normen: EStG § 6 Abs 1 Nr 2 S 3, KStG § 8b Abs 2 S 2

    Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 27.03.2019

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger