22.03.2019 · Erledigtes Verfahren · UStG § 10 Abs 1 S 3 · XI R 5/17
Entgelt, Dritter, Fördermittel, Lieferung
Letzte Änderung: 22. März 2019, 12:04 Uhr, Aufgenommen: 20. Juni 2017, 15:00 Uhr
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Betriebsfondsmitteln aus EU-Fördermitteln:Liegt in den Fällen, in denen eine Erzeugerorganisation bestimmte Gegenstände zu einem durch in einen Betriebsfonds geleistete EU-Fördermittel subventionierten Preis an einzelne Erzeuger liefert, die Mitglied der Erzeugerorganisation sind, nur eine mittelbare Begünstigung der Erzeugerorganisation vor, die durch die unmittelbare Begünstigung der jeweiligen Erzeuger überlagert wird? Sind die Zahlungen aus dem Betriebsfonds in diesen Fällen in voller Höhe Entgelt für Lieferungen an die einzelnen Erzeuger und somit Entgelt von dritter Seite?
Das Verfahren ist durch Beschluss vom 13. Juni 2018 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-574/18 ausgesetzt.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 5/17
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 25.11.2016 1 K 2068/13 U EFG 2017, 517
Normen: UStG § 10 Abs 1 S 3, UStG § 3 Abs 1
Erledigt durch: Vorlage an EuGH (Beschluss vom 13.06.2018) Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger