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  • 23.11.2020 · Erledigtes Verfahren · UStG § 12 Abs 2 · V R 17/17

    Ermäßigter Steuersatz, Konzert

    Letzte Änderung: 23. November 2020, 13:00 Uhr, Aufgenommen: 20. Juni 2017, 15:00 Uhr

    Handelt es sich bei Clubveranstaltungen mit bekannten Disc Jockeys um Konzerte oder konzertähnliche Veranstaltungen, mit der Folge, dass die Umsätze aus diesen Veranstaltungen dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG unterliegen oder ist der Regelsteuersatz des § 12 Abs. 1 UStG für Party- und Tanzveranstaltungen anzuwenden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 17/17

    Normen: UStG § 12 Abs 2, UStG § 12 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 23.07.2020, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Verwaltung