23.11.2020 · Erledigtes Verfahren · UStG § 12 Abs 2 · V R 17/17
Ermäßigter Steuersatz, Konzert
Letzte Änderung: 23. November 2020, 13:00 Uhr, Aufgenommen: 20. Juni 2017, 15:00 Uhr
Handelt es sich bei Clubveranstaltungen mit bekannten Disc Jockeys um Konzerte oder konzertähnliche Veranstaltungen, mit der Folge, dass die Umsätze aus diesen Veranstaltungen dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG unterliegen oder ist der Regelsteuersatz des § 12 Abs. 1 UStG für Party- und Tanzveranstaltungen anzuwenden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 17/17
Normen: UStG § 12 Abs 2, UStG § 12 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 23.07.2020, unbegründet
Rechtsmittelführer: Verwaltung