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  • 21.07.2020 · Erledigtes Verfahren · AO § 180 Abs 3 S 1 Nr 2 · IV R 6/17

    Ehegattengesellschaft, Feststellung, Geringe Bedeutung, Umsatzsteuerpflicht

    Letzte Änderung: 21. Juli 2020, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 23. Mai 2017, 12:15 Uhr

    Sind gewerbliche Einkünfte einer Ehegatten-GbR aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des von den Ehegatten gemeinsam bewohnten Einfamilienhauses gesondert und einheitlich festzustellen, oder handelt es sich um einen Fall von geringer Bedeutung im Sinne des § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO? Kommt es diesbezüglich darauf an, dass die GbR gemäß § 19 Abs. 2 UStG auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet hat?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 6/17

    Normen: AO § 180 Abs 3 S 1 Nr 2, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, UStG § 19 Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 06.02.2020, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Verwaltung