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  • 21.02.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 · VIII R 13/05

    Kapitaleinkünfte, Verdeckte Gewinnausschüttung, Vertrag zwischen Angehörigen, Darlehen, Schenkung, Zinsen

    Letzte Änderung: 21. Februar 2008, 09:56 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Schenkung von Darlehensforderungen gegen die GmbH durch den Gesellschafter-Geschäftsführer an seine minderjährigen Kinder: Behandlung der Zinszahlungen der GmbH an die Kinder als verdeckte Gewinnausschüttung beim Gesellschafter-Geschäftsführer ?

    Einkommensteuerrechtlich beachtlicher Vollzug einer Darlehensschenkung zwischen dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer und seinen Kindern erst dann, wenn die Beschenkten frei über die Darlehensforderung verfügen können ?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 13/05

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 19.11.2002 6 K 5750/99 E EFG 2005, 1046

    Normen: EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 2, KStG § 8 Abs 3 S 2

    Erledigt durch: Urteil vom 19.12.2007, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung