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  • 22.01.2018 · Erledigtes Verfahren · EStG § 6 Abs 1 Nr 1 S 3 · I R 3/17

    Immobilienfonds, Umlaufvermögen, Liquidation, Teilwertabschreibung

    Letzte Änderung: 22. Januar 2018, 10:00 Uhr, Aufgenommen: 20. April 2017, 18:15 Uhr

    Sind dem Umlaufvermögen zugehörige Anteile an in Liquidation befindlichen offenen Immobilienfonds, deren Rücknahme ausgesetzt ist, auf den Zweitmarktwert abzuschreiben, wenn allein der Befund vorliegt, dass zwar zwei miteinander konkurrierende Werte - nämlich der Rücknahmewert und der Zweitmarktwert - existieren, es aber nicht verifizierbar ist, dass der Zweitmarktwert der zutreffendere Wert ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 3/17

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 28.10.2016 9 K 2393/14 K

    Normen: EStG § 6 Abs 1 Nr 1 S 3, EStG § 6 Abs 2 S 2, EStG § 6 Abs 1 Nr 2 S 2, BewG § 11 Abs 4, BewG § 1 Abs 2

    Erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: XI R 41/17

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger