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  • · Fachbeitrag · Erledigte Verfahren

    BFH-Leitsatzentscheidungen

    | Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf den Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft als ständigen Vertreter. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Teilwertabschreibung auf Anteile an offenen Immobilienfonds, deren Ausgabe und Rücknahme endgültig eingestellt sind; keine wesentliche Änderung der Prozesslage bei Wechsel des zur Entscheidung berufenen Spruchkörpers (BFH 13.2.19, XI R 41/17)

     

    • Steuerfreiheit von Leistungen einer Privatklinik mit Belegärzten (BFH 23.1.19, XI R 15/16)

     

    • Keine Anwendung von § 171 Abs. 10 AO auf das Verhältnis von Steuerbescheid und Zinsbescheid (BFH 16.1.19, X R 30/17)

     

    • Buchführungspflicht einer ausländischen Immobilienkapitalgesellschaft (BFH 14.11.18, I R 81/16)

     

    • Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG bei „total buy out“-Vertrag (BFH 24.10.18, I R 69/16)

     

    • Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft als ständiger Vertreter (BFH 23.10.18, I R 54/16)
    Quelle: ID 45874163